Zölibat

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Im Kloster ist das Zölibat für alle bindend (Mönche, Nonnen, Abt).

Auch für Bischöfe gilt das Zölibat.

Priester müssen sich vor ihrer Weihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen. Einem verheiratetem Priester bleibt somit die Bischofsweihe verwehrt - selbst wenn er verwittwern sollte.

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