Der Rat der Stadt Ostehavn gibt bekannt und zu wissen
Folgendes Dekret wird in Ostehavn bekannt gemacht und soll ebenso in Norderkoog und den Vogtlanden gültigkeit haben:
Ab diesem Tage, dem fünfzenten im neunten Monat des Jahres 1205 sei es einem jeden Herren bei Strafe verboten seinem Personal an mehr als vier Tagen in einer Woche dem Dienstpersonal Fontänen-Fisch zu essen zu geben. Wohl darf Fontänen Fisch in einer Suppe oder einem Eintopf enthalten sein, aber wenn als einziges Mahl oder als Hauptbestandteil des Mittagsmahles gegeben wird, so solle dies unter Strafe stehen.
Zu Strafe habe der Herr jedem Dienstboten einen halben Groschen, jeder Magd 4 Pfennige für jede Mahlzeit zu zahlen in welcher dieses Dekret nicht eingehalten wird. Das Personal muß dieses Geld zum Kauf anderer Lebensmittel verwenden. Der Herr darf das Geld einbehalten wenn er es verwendet um für alle seine Dienstboten Lebensmittel zu kaufen, die Strafe sein dann rechtens und gültig beglichen und Sühne geleistet.
so gegeben durch den Stadtrat von Ostehavn mit huldvoller Segnung seiner fürstlichen Hoheit Roderich Mühl, Fürst von Weyden.
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