Das Königreich Markedonien

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 Betreff des Beitrags: Gerichtsprozess
BeitragVerfasst: Sa Apr 03, 2004 21:27 
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Ritter
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Registriert: Mo Okt 27, 2003 18:55
Beiträge: 260
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Ein kleiner Aufruf an jene die schon länger/öfter Adelige als ich spielen

Auf dem Moografen war ich als Baron von Altenbrück in der misslichen Lage aus dem Stehgreif einen Prozess zu inzenieren. Einen Prozess von dem ich vorher wußte das es keine physikalischen Beweise geben würde (Als NSC ist man da ja ein wenig vorgewarnt)

Und so hatte ich mir vorgenommen, das, wenn drei, scheinbar ehrbahre, Personen (nicht von Stande, da keine anwesend waren) das gleiche aussagen würden, so müßte ich ihnen Glauben schenken. Alle drei sagten das Gleiche aus (kein Wunder, sie hatten ihre Informationen von der gleichen Szene auf der Treppe, die alle Spieler mitbekommen hatten).

Doch beschlich mich beständig das Gefühl, das ich etwas vergessen hätte, und erwartete nun Beweise zu sehen, die es aber nicht gab und die ich auch nicht verlangen konnte, da die drei ja unter Eid aussagten.

Kann jemand da einen Tip geben wie man eine Gerichtsverhandlung ohne Sachverständige, ohne physikalische Beweise oder Gutachten durchführt und dennoch den Anschein von vollkommener Willkühr minimiert?

Im Umkehrschluß macht sich übrigens auch bei mir auch die Erkenntnis breit, das Markedonische Ritter niemals lügen, die Wahrheit schönen oder auch nur unvollständig aussagen dürfen. NIE UND NIMMER!!! Denn sonst funktioniert dieses gesamte Rechtsystem auf Aussage nicht. Schweigen ist manchmal, aber auch nicht immer eine Option.

mfg lutz

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 Betreff des Beitrags: Gerichtsproßess
BeitragVerfasst: Do Mai 06, 2004 19:49 
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Registriert: Do Mai 06, 2004 19:32
Beiträge: 3
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Hallo Lutz,

ich WEISS es... Ich habe schließlich auch mal mittelalterliche Rechtsgeschichte gehabt!

In dem Beschriebenen Fall Braucht man 7 Schreimänner ohne Tadel.

Die also besten Ansehens sind und entweder gesehen haben was passiert ist, oder bezeugen können, dass der Angklagte ein prima Kerl ist.

Klingt Lustig? Ist aber so gewesen!

Na, sie können auch sagen, das er schon immer ein Verbrecher war und die Tat begangen habe.

Welche Seite 7 Leumundszeugen hat, gewinnt.

Daher auch der Name:

"ÜBERSIEBNUNG"

was passiert, wenn beide Seiten 7 Zeugen haben, weiß ich nicht mehr.
Ich denke mal, es wurden von den 14 dann die 13angesehensten Bürger ausgewählt...


Frage beantwortet?

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Vertrauen ist das Attribut der Unschuld.
Argwohn ist die Strafe der Erfahrung.


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 Betreff des Beitrags: Gerichtsproßess
BeitragVerfasst: Do Mai 06, 2004 19:52 
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Beiträge: 3
Wohnort: Celeb'rildor
Hallo Lutz,

ich WEISS es... Ich habe schließlich auch mal mittelalterliche Rechtsgeschichte gehabt!

In dem Beschriebenen Fall Braucht man 7 Schreimänner ohne Tadel.

Die also besten Ansehens sind und entweder gesehen haben was passiert ist, oder bezeugen können, dass der Angklagte ein prima Kerl ist.

Klingt Lustig? Ist aber so gewesen!

Na, sie können auch sagen, das er schon immer ein Verbrecher war und die Tat begangen habe.

Welche Seite 7 Leumundszeugen hat, gewinnt.

Daher auch der Name:

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was passiert, wenn beide Seiten 7 Zeugen haben, weiß ich nicht mehr.
Ich denke mal, es wurden von den 14 dann die 13angesehensten Bürger ausgewählt...


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BeitragVerfasst: Fr Mai 07, 2004 10:18 
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Ritter
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Registriert: Mo Okt 27, 2003 18:55
Beiträge: 260
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Und wenn es keine 7 Leute gibt? Weil z.B. nur drei Zeuge waren?

Oder ist der Leumund wichtiger als der Augenzeuge?

mfg lutz

P.S. Soll ich den doppelten Eintrag löschen?

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