Na ja, das ist so ne Sache Sache.
Der König erläßt einige Gesetze, an die sich seine Vasallen halten müssen, aber der meiste Kram wird von den Adligen nach Ermessen geregelt.
Es ist schließlich deren Land und dort sind sie die Herren und richten, wie sie es für nötig halten. Der Lehnsherr gibt ihnen zwar einige Richtlinien, doch so lange die Vasallen dafür sorgen, dass Ruhe und Frieden auf ihrem Land herrscht.
Die Reihenfolge ist dabei auch klar, richten tut immmer die Stufe darüber.
Ein Graf hat ja zum Beispiel nicht die Möglichkeit gleichzeitig überall in seiner Grafschaft zu sein, deshalb hat er seine Ritter, Statthalter und Büttel, die in seinem Namen verwalten und richten.
Das dabei natürlich oft unterschiedlich über die selbe Sache gerichtet wird, kommt halt vor.
Wenn ein Ritter in einer femden Grafschaft Mist baut, wird er direkt von diesem Grafen gerichten und nicht von einem Statthalter (ist ja schließlich adelig), kann sich aber seinen Lehnsherren als Fürsprecher zu diesem Prozess ranholen.
(Ein Bauer oder Leibeigener hat natürlich kein Anspruch auf sowas, hängt vom Willen des Herren ab).
Ich kenn keine Gegend zu der Zeit, die ein straffes Gesetzbuch vorzuweisen hatte. Der ganze Adel würde wahrscheinlich rebellieren, wenn man ihm das Recht der Rechtsprechung abnehmen würde.
Andererseits, wenn der König Leute einsetzen würde, die dafür sorgen, dass seine Gesetze auch eingehalten werden und seine Vasallen nicht zu hart Recht sprechen oder die im Einverständnis mit dem jeweiligen Adel Recht sprechen, ist das was anderes.
Ich glaube nicht, dass wir eine Gewaltenteilung brauchen vielleicht so in knapp 585 Jahren
(können wir dann ja mit einer Verfassung zusammen tun), glaub auch nicht, dass das was zur Einigkeit beiträgt.