Das Königreich Markedonien
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Hochverrat
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Autor:  Tim [ Mi Jan 21, 2004 15:48 ]
Betreff des Beitrags:  Hochverrat

Was versteht man alles darunter ?
Was sind die Bestrafungen dafür ?

Die oberste Pflicht eines Ritters ist die Loyalität dem Herren gegenüber.
Ein Ritter hat die Befehle seines Herren auszuführen.Wenn er dran scheitert ist es was anderes,als wenn er sie verweigert.Das Verweigern der Befehle seines Herren gilt als Hochverrat und wird mit dem Tode bestraft.
Das ist das allerschlimmste Vergehen,was sich ein Ritter leisten kann.
Verrat am Herren.

Autor:  sage [ Mi Jan 21, 2004 17:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Dies bezieht sich nicht nur auf Ritter. Da auch die Gemeinen ihrem Herren den Lehenseid schwören müssen (unter Umständen erst wenn sie volljährig geworden sind oder indirekt durch Vertreter) wird jeder mit Hochverrat angeklagt der diesen Schwur bricht.

Autor:  Felix [ Mi Okt 20, 2004 16:23 ]
Betreff des Beitrags: 

Könnte man den Bruch des Lehnseides durch Gemeine nicht unter den Tatbestand des Meineids fallen lassen? Es ist doch schon hart genug, die Schwurfinger abgehackt zu bekommen.

Autor:  Basti [ Sa Okt 23, 2004 17:23 ]
Betreff des Beitrags: 

@Tim:
Völlig richtig was du sagst (naja, jedenfalls sehe ich das auch so :wink:)

Was wir dabei auch nicht aus den Augen lassen sollten ist:

1. Das Einmischen Dritter, die die Ausführung eines Befehls eines Lehnsherrn verhindern oder blockieren und damit die Autorität des Lehnsherrn untergraben (ein ähnliches Problem hatten wir als wir die "große" Fehde gespielt haben und z.B. ein Fürst als General der Markedonischen Armee sich in einem Fürstentum aufhielt um auf Geheiß des Königs den Schattenländern eins zu verpassen, aber wegen der Fehde als Fürst aus dem Fürstentum rausgeworfen wurde und damit wiederum den Auftrag des Königs als General nicht ausführen konnte, weil sich der ihn rauswerfende Fürst meiner Meinung nach letztendlich gegen das Geheiß bzw. den Befehl des Königs, des obersten Lehnsherrn, gestellt hat. Denn der königliche Befehl fordert doch auch das Dulden der Anwesenheit des Generals durch die Fürsten, bis er seinen Job gemacht hat. Oder seh ich das falsch?)

2. Was ist mit der Grauzone, dem Kompromiss? Ein z.B. Ritter befolgt einen Befehl des Lehnsherrn und erreicht per Kompromiss ein Ziel, jedoch auf eine Art und Weise, wie sie der Lehnsherr definitiv (und von mir aus auch in seinem Auftrag) ausgeschlossen oder doch zumindest nicht beabsichtigt hat, weil der Lehnsherr mit einer bestimmten Vorgehensweise des Lehnsmannes einen bestimmten Zweck verfolgt hat und weitere Ziele hat, die ihm nun aufgrund des fehlerhaften Handelns versperrt sind. Und genau an dieser Stelle stellt sich doch dann die Frage: Hätte der Lehnsmann nicht die Wünsche des Lehnsherren wissen müssen und in seinem (des Lehnsherrn) Sinne handeln müssen? Oder hat er gar bewusst einen anderen Weg gewählt als der Lehnsherr gefordert oder angedeutet hat und dadurch seinem Herrn Steine in den Weg gelegt und dadurch wiederum seinen Befehl missachtet?

Viel Spaß beim Lesen :)

Gruß Basti

Autor:  Tomi [ Sa Okt 23, 2004 22:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Zuerst muss erst einmal angemerkt werden, dass es in unserem gesetzten Rahmen kein 100%-ig dichtes und allumfassendes Gesetzbuch gibt.
Es gibt zwar Gesetze, aber vielmehr noch Richtlinien und traditionelle Vorgehensweisen (z.B. Etikette, mittelalterliche Moralvorstellung, "Adel vs Gemeine"-Denken, "was werden die Anderen sagen", "wie werden die andern auf mich in Zukunft reagieren", ...), die das Verhalten des Adels steuert.

So jetzt zum Thema
zum ersten Punkt
im Allgemeinen können zwei Vasallen des selben Lehensherrn so viele Intrigen gegen einander spinnen, wie sie wollen.
Natürlich sieht ein Lehensherr es nicht gern, wenn seine Vasallen sich gegenseitig bekriegen, dennoch bleibt es ihm selbst überlassen, ob er sich in diese Feindschaften einmischt oder nicht.
Besonders muss man auch bedenken, dass er im gewissen Maße von seinen Vasallen abhängig ist, so wird er es sich überlegen, wie sehr er sich einmischt.
Und zum Letzten stellt sich noch eine andere Frage,
der eine Vasall hat einen Auftrag, der andere behindert ihn und bringt ihn in große Schwiriegkeiten und kann seinen Auftrag nicht ordentlich durchführen, aber ist dies vielleicht nur ein geringer Preis, um den betreffenden Vasallen los zu werden?...

zu Punkt 2
Der Vasall macht etwas, womit sein Herr nicht einverstanden ist und sei es nur eine Lapalie.
Damit hat der Herr das Recht über seinen Vasallen zu richten, und zwar so wie er es für richtig hält!
Dabei muss er sich nur überlegen, was das für Folgen hat (seine Untergebenen halten ihn für zu weich oder zu streng, er verliert Ansehen am Hof, die Loyalität seiner restlichen Vasallen sinkt, ...)

Autor:  Basti [ So Okt 24, 2004 11:46 ]
Betreff des Beitrags: 

@Tomi:

Tomi hat geschrieben:
der eine Vasall hat einen Auftrag, der andere behindert ihn und bringt ihn in große Schwiriegkeiten und kann seinen Auftrag nicht ordentlich durchführen, aber ist dies vielleicht nur ein geringer Preis, um den betreffenden Vasallen los zu werden?...


Welcher Vasall ist jetzt wer? Da komm ich jetzt gerade ein bisschen durcheinander.
Ist jetzt der Vasall, den man loswerden will, der mit dem Auftrag oder der der den mit Auftrag rauswirft?
Außerdem bist du jetzt ja stark auf das Einmischen in eine Fehde eingegangen und das hat jetzt nichts mit dem Kernproblem zu tun, nämlich dem Untergraben der königlichen Autorität. Denn dafür kann es keinen geringen Preis geben dürfen...

(also, um Missverständnissen vorzubeugen: das Thema Fehde ist längst ausgelutscht und jetzt noch irgendwelche Nachwirkungen einzubringen ist auch ein bisschen lächerlich, deswegen denke ich nicht, dass das Ergebnis der Diskussion diesbezüglich irgendwie relevant ist, offen gestanden ist es mir egal, mich interessieren nur mal eure Ansichten und Meinungen)

Gruß

Autor:  Felix [ Do Okt 28, 2004 16:49 ]
Betreff des Beitrags: 

Als Strafe auf Hochverrat sollte in jedem Fall ein unehrenhafter Tod wie beispielsweise Aufknüpfen stehen. Vorher sollte nicht versäumt werden, das Schild des Hochverräters verkehrt herum an den Schweif eines Pferdes geknüpft zu präsentieren. Hernach wird es dann über seinem Kopfe nebst Schwert gebrochen.

Bei meineidigen Gemeinen reicht es aus, ihren Schwurfinger zu entfernen.

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