So dann hab ich mir natürlich auch noch einmal Gedanken zu dem Thema gemacht
-Hat die Frau die Souveränität erhalten,behällt sie nach dem Tod des Ehemannes das Lehen?
-gibt es Erben,wann treten diese das Erbe an ?
-wird neu geheiratet,bekommt der neue Mann das Lehen?
-gibt es aus erster Ehe Erben,haben die dann kein Anrecht mehr auf ihr Erbe,wenn ein neuer Mann das Lehen erhällt?
-wird die Souveränität im Wappen gekennzeichnet?
-können die Erben überhaupt das Erbe antreten,wenn die Mutter es noch verwaltet?
-was ist,wenn es nur eine Erbin gibt,der aber nicht die Souveränität ausgesprochen wurde?
-gibt es aus erster Ehe keine Kinder,können dann die Kinder aus zweiter Ehe das Lehen erben?
Hmm dazu ein paar Vorschläge von mir:
Nach dem Tod des Mannes behällt die Witwe das alleinige Recht am Lehen,da ihr mit dem Tod ihres Mannes automatisch die Souveränität ausgesprochen wird.
Sie kann freiwillig das Lehen an ihre Erben abgeben.Sonst wird nach ihrem Tode das Lehen sowieso an die Erben fallen.Es Erbt immer der älteste Sohn,auch wenn eine noch ältere Tochter dabei ist ! Wenn es sich natürlich bei der Tochter um die einzige Erbin handelt, dann kann sie erst erben,wenn die Mutter gestorben ist.Mit dem Tod der Mutter erhällt sie dann die Souveränität.
Heiratet die Witwe erneut, dann hat der neue Ehemann kein Anrecht auf ihr altes Lehen. Ausser sie stirbt und hinterlässt keine Erben aus der ersten Ehe. Wenn sie und der Ehemann aus der zweiten Ehe stirbt und es keine Erben aus der ersten Ehe gibt,dann erben die Kinder aus der zweiten Ehe das alte Lehen.
Da eine Frau die Souveränität über eine Lehen erhalten kann,aber im Fall einer erneuten Heirat keine über das neue Lehen haben muss, muss es unter dem jeweiligen Wappen gekennzeichnet sein,ob der Frau in diesem Lehen die Souveränität vergeben wurde.
So,was soll dann unter das Wappen des Lehen? Ne Lilie,oder n Kreuz,oder n Stern?
Die Frauen tragen dann praktisch für jedes Lehen ein Wappen! ???
So Meinungen?
der Tim