Das Königreich Markedonien
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Ein spezieller Fall: Ehebruch oder ungerechte Verbindung..
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Autor:  Tomke [ Fr Nov 19, 2004 18:51 ]
Betreff des Beitrags:  Ein spezieller Fall: Ehebruch oder ungerechte Verbindung..

Nur so mal nebenbei würde es mich interessieren, welche Strafe bei Ehebruch auf den/die Delinquenten wartet,

a für Frauen
b für Männer

1 unverheiratet
2 verheiratet

Autor:  Christian [ Fr Nov 19, 2004 19:25 ]
Betreff des Beitrags: 

Einen Rechtsprächung bezüglich Ehebruch kann es eigentlich nicht geben, da die Ehe ja nur durch die Kirche geschlossen wird. Und die Kirche darf in Markedonien kein Recht sprechen.


Mfg Meister

Autor:  Irmingard [ Fr Nov 19, 2004 19:45 ]
Betreff des Beitrags: 

Wird sie das? Ich denke das die Ehe in Markedonien durchaus auch eine staatlich anerkannte Form ist denn irgendwie werden ja auch Rechtsanspüche von Kindern geregelt. Ausserdem gibt es ja in Markedonien die gegenseitige bevollmächtigung von Ehepartnern bezüglich der Lehensverwaltung etc.
Ausserdem sind längst nicht alle die Ehehleute Thalangläubig

Meine Meinung dazu wäre dass die Ehe von abhängigen Bauen /Leibeigenen durch den Lehnsherrn "abgesegnet" wird, damit ist er auch derjenige der über Vergehen in Sachen Ehebruch zu richten hat also von Ort zu Ort unterschiedlich.
Bei Adeligen würde ich denken ist es der jeweilige Graf/Fürst etc respective die Eltern der Eheschliessenden.

meine 5 Cent
Viele Grüsse
Annette

Autor:  Tomi [ Fr Nov 19, 2004 20:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Da muss ich Irmi zustimmen.
Wenn z.B. zwei Leibeigene heiraten wollen, müssen sie erst das Einverständnis ihres Herren einholen, der diese Ehe dann auch schließt.
So geht das nach oben weiter, nur das Königspaar hatte keinen Lehnsherren und brauchte deshalb nur den Segen.

Wenn diese Ehe gebrochen wird, dann ist das ja eigentlich sowas wie eine Beleidigung des Herren und ein Bruch seines Gebots
Und das wird dann schon hart bestraft.

Ich würd den Betreffenden zwar nicht gleich steinigen lassen, aber es gibt da ja andere Möglichkeiten...
Auspeitschen, an den Pranger, "schnipschnapmöhreab", Fortjagen, Brandmarken wäre auch eine nette Methode: ein bestimmtes Zeichen im Gesicht, in schweren Fällen wenn der Bauer an die Dame des Ritters ran geht kommt man am Hinrichten auch nicht vorbei.
Und falls sie Ehe auch noch mit Thalans Segen gesprochen wurde dann gibt es zusätzlich groooße Bußetaten oder in schweren Fällen eine Exkommunizierung (sprich keine Rituelle Bestattung etc.)
Kommt immer drauf an wie der entsprechende Herr grade drauf ist.

Bei Adligen sieht das ein wenig anders aus, da ist Ehebruch ein wenig liberaler definiert...

Autor:  Tim [ Sa Nov 20, 2004 12:51 ]
Betreff des Beitrags: 

Schon der Bruch einer Verlobung wird als sowas wie Ehebruch angesehen.Daduch ensteht der anderen Seite extremer Schaden,welche nur durch hohen Aufwand wieder gut gemacht werden kann.
Mal wieder sone Art Sühnegeld welche dann der geschädigten Partei gezahlt werden muss.

Bei Ehebruch allerdings bin ich mir nicht ganz so sicher...wer hat denn jetztz gerade den Sachsenspiegel,darin ist sowas doch geregelt?
Felix sag mal was dazu !!!

Autor:  sage [ Sa Nov 20, 2004 18:24 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich sehe zwei Punkte:

a) wird Ehebruch in Abwehsenheit einer Kirche überhaupt geahndet? Ich denke die Antwort muß ein deutliches Ja sein. Denn die Ehe hat vor allem eine wichtige Funktion: Sie macht rechtlich klar wer was erbt und wessen Kinder Anrecht auf welche Erbteile haben.

b) Wird der Ehebruch bestraft? Nein. Es abgewogen werden wer einen Schaden hatte. Ist die Frau schwanger geworden, hat der Mann ein Kind gezeugt? Und der Schaden muß dann durch Geldzahlungen oder Adoption gesühnt werden.

Bei dem Bruch eins Verlobungs-Versprechens sehe ich Ursprung ähnlich aber den rechtlichen Casus ein wenig anders. Hier ist es einfacher Vertragsbruch: zwei Familien oder auch lediglich die zukünftigen Ehepartner geben sich das Versprechen heiraten zu wollen. Damit sind u.U. Kosten und auch Absprachen verbunden. Wenn nun jemand einen Schaden aus der Aufkündigung des Versprechens nachweisen kann, so steht ihm sicherlich die Leistung einer Sühne zu.

Darüber hinaus ist die Ehe natürlich auch schon in vor-christlicher Zeit ein Mittel zur Vörderung der Volksgesundheit gewesen. Wer nicht fremd geht kann auch keine Geschlechtskrankheiten übertragen. Und dieser Umstand ist unsere Alt-Vorvätern bewußt gewesen wie entsprechende Alt-Hebräische und Arabische Gesetze beweisen. Bei den Germanischen Völkern kenne ich micht nicht genug aus. Veilleicht hat da ja jemand eine Quelle.

Ich glaube aber alle Vorschläge von Tomi stammen aus neuerer Zeit. Nicht bestrafen, sondern zur Sühne verpflichen heist der Zaubersatz. Oder aber kirchliche Belange sind betroffen, die eine Abweichung von der Sühne-Doktrin erfordern würden, und die hat Meister ja schon korrekterweise ausgeschlossen.

mfg lutz

Autor:  Christian [ Sa Nov 20, 2004 20:26 ]
Betreff des Beitrags: 

Der zuständige Lehensherr muß seine zustimmung geben. Das stimmt schon. Aber geschlossen wird sie durch einen Geistlichen der Kirche. Ob Thalan oder eine andere.

Aber eigenmächtig Ehebruch ahnden darf sie nicht, denn die Kirche hat keine rechtliche Mach in Markedonien.

Mfg Meister

Autor:  Tomi [ Sa Nov 20, 2004 20:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenn du meinst, dass sie niemanden zur Zwangsarbeit verurteilen kann oder sowas in der Art, dann hast du recht.
Aber sie kann einem andere Sachen aufdrücken, die dem Glauben entsprechen.

Was damals die Kirche immer gerne gemacht hat, wenn jemand wirklich Mist gebaut hat und die Kirche ihn dann los werden wollte, war die Exkommunikation.

Sowas ähnliches kann ich mir auch durchaus für die Thalemanische Kirche vorstellen, denn das ist etwas was der Trennung zwischen Glauben und Staat nicht widerspricht, da sie mit sowas keine weltliche Macht ausübt.

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