Da muss ich Irmi zustimmen.
Wenn z.B. zwei Leibeigene heiraten wollen, müssen sie erst das Einverständnis ihres Herren einholen, der diese Ehe dann auch schließt.
So geht das nach oben weiter, nur das Königspaar hatte keinen Lehnsherren und brauchte deshalb nur den Segen.
Wenn diese Ehe gebrochen wird, dann ist das ja eigentlich sowas wie eine Beleidigung des Herren und ein Bruch seines Gebots
Und das wird dann schon hart bestraft.
Ich würd den Betreffenden zwar nicht gleich steinigen lassen, aber es gibt da ja andere Möglichkeiten...
Auspeitschen, an den Pranger, "schnipschnapmöhreab", Fortjagen, Brandmarken wäre auch eine nette Methode: ein bestimmtes Zeichen im Gesicht, in schweren Fällen wenn der Bauer an die Dame des Ritters ran geht kommt man am Hinrichten auch nicht vorbei.
Und falls sie Ehe auch noch mit Thalans Segen gesprochen wurde dann gibt es zusätzlich groooße Bußetaten oder in schweren Fällen eine Exkommunizierung (sprich keine Rituelle Bestattung etc.)
Kommt immer drauf an wie der entsprechende Herr grade drauf ist.
Bei Adligen sieht das ein wenig anders aus, da ist Ehebruch ein wenig liberaler definiert...
_________________ denken hilft ...
Zuletzt geändert von Tomi am Fr Dez 31, 2004 0:15, insgesamt 1-mal geändert.
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