Das Königreich Markedonien

Das Infoboard des LARP-Landes Markedonien

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 Betreff des Beitrags: Formel und Ablauf für Ritterschlag/Schwertleihe
BeitragVerfasst: Fr Jan 09, 2004 12:18 
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Ritter
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Ich habe gerade im Netz einen Hinweis darauf gefunden das die Schwertleihe bis zum 13. Jhr der Ritterschlag danach üblich war.

Was machen wir?

mfg lutz


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BeitragVerfasst: Sa Jan 10, 2004 19:33 
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Baron
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Ja das hab ich auch schon gesehen.Ich denke wir sollten den Ritterschlag übernehmen,da er auch symbolisch mehr das aussagt,was wir unter einem Ritter verstehen.


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BeitragVerfasst: Mo Jan 12, 2004 15:22 
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Ritter
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Was uns aber die Möglichkeit nimmt die doch recht aufwendige Schwertleihe zu zelebrieren, mit der Vergabe der vier Insignien, und den vielen Leuten die man potentiel daran beteiligen kann. Oder habe ich ein falsches Bild vom Ritterschlag? Der Aspirant kniet nieder, der Fürst haut ihm auf die Schulter und der Ritter erhebt sich.

IMHO sind aufwendige Rituale vor allem für das Gefühl der Ritter wichtig, da wir kein Volk aufbieten können das sich kontinuierlich richtig verhält. Vielleich kann Felix ja mal sagen wie ihm die Schildleihe gefallen hat.

Oder kann man den Ritterschlag entsprechend aufblasen? Zum Beispiel ist die Frage&Antwort wie von Haggard berichtet ja ganz schön, wenn man sie denn richtig machen würde (nicht in englisch und gut verständlich):

Hat jener der sich nähert, sich als würdig für die Ritterschaft erwiesen? JA, WAHRLICH, JA

Hat jener der sich nähert alle Prüfungen der Tapferkeit erfüllt? JA, WAHRLICH, JA

(und den dritten kann ich mir nie merken)

mfg lutz


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BeitragVerfasst: Di Jan 13, 2004 15:36 
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Ritter
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Mal eine dumme Frage dazu. Heisst das Ding wirklich Schwertleihe? ihc hatte das bisher immer so verstanden, dass es zunachste eine Schwertlei(h)te gibt (der zukünftige Ritter soll geleitet werden) und am Ende der Schwertleite steht dann die Erhebung zum Ritter, auf die ein oder andere Art.

Soweit ich weiss war das mit dem ritterschlag auch eher eine Erfindung der Artusromane. Was verbürgt ist ist die Nachtwache mit dem Schwert und danach gibt es eine feierliche aufnahme in den Kreis der Ritter.

Was ich für Problematisch halte ist der Schwur auf Thalan. Wir hatten eigentlich gesagt wir halten Rittertum und Religium in Markedonien auseinander (oder habe ich da was verpasst?) Auf jeden Fall ist aber zB der Hof des Grafen von Bogental LARP-christlich, denen bringt es also überhaupt nichts auf Thalan zu schwören etc.

Dann sollte man eher auf Markedonien und den König schwören wäre mein Vorschlag.

Viele Grüsse
Annette


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BeitragVerfasst: Di Jan 13, 2004 17:45 
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Ritter
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Den Schwur auf den König und Markedonien würde ich mir als Fürst schon verbitten. Der Lehensnehmer ist dem Lehensherren und nicht dem König verpflichtet. Und diese direkte Abhängigkeit ist einer der wichtigsten Quellen der Fürstlichen Macht. Sonst könnte der König absolut herrschen und genau das ist Feudalismuß gerade nicht.

Zur Anrufung der höhren Macht, siehe Zeremonie.

IIRC: Der Ritterschlag ist keine Erfindung der Arthusroman, sondern wurde gerade eingeführt als Mallroy die Geschichte das erste Mal aufschrieb. Natürlich war es damit geschichtlich legitimiert und hoffähig.

mfg lutz


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BeitragVerfasst: Do Jan 15, 2004 23:49 
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Baron
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Hier der Auszug von Jan Dinspel der gerade daran für normont arbeitet.
Die haben halt einen Gott darin.Sonst sind das fast alles Sachen ausm Netz.

Das Rittertum bildet die solide Basis und das Rückgrat des feudalen Systems in Normont. Nicht nur das sie für ihre Lehnsherren im direkten Kontakt zur Bevölkerung einen Großteil der Ländereien verwalten – sie sorgen auch für die militärische Ausbildung der Landsknechte im Falle eines Krieges und bilden selbst die weit über die Landesgrenzen hinaus gerühmte und bei Gegnern des Königreiches gefürchtete schwere Reiterei.

Sowohl der König und der Adel als auch die Erzbischöfe im Land haben gegenüber dem Ritter ihre Erwartungshaltungen. Der König und der Truchsess wünschten ihn als mutigen, schnellen und starken Kämpfer. Die Kirchen will ihn als "geistlichen Soldaten" gegen Ungläubige und Friedensbrecher einsetzen und fordert von ihm, stets auf Ammons Wegen zu wandeln und einen vorbildlichen Lebensstil zu führen. Die Ritter selbst verlangen von ihresgleichen, dass sie die ritterlichen Tugenden hochhalten.

Diese Tugenden werden in Ammons göttlichem Gesetz aufgezählt. Im Einzelnen sind dies:
Glaube, Treue, Tapferkeit, Höflichkeit, Geschicklichkeit, eine edle Abstammung, Wortgewandtheit, Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit, Großzügigkeit, Ehrenhaftigkeit.

Die Pflichten des Ritters:
Er soll seinem Herren stets ergeben sein.
Er soll die gelobte Treue nicht brechen und nicht meineidig werden.
Er soll nicht nach Beute gieren.
Er soll zum Schutze seines Herren nicht das eigene Leben schonen.
Er soll für das Wohl des Königreiches bis zum Tode kämpfen.
Er soll stets die Wahrheit sprechen.
Er soll stets maßvoll und besonnen handeln.
Er soll stetig und beharrlich sein Ziel verfolgen.
Er soll Großmut und Freigiebigkeit zeigen.
Er soll sich gegen jedermann höflich benehmen, wohlerzogen auftreten und sich gegen Frauen ehrerbietig betragen.
Er soll Arme und Schwache verteidigen.
Er soll sich in Demut üben und ein ammongefälliges Leben führen.

Bei all diesen Anforderungen ist es verständlich, dass die Erziehung der adligen Jungen nicht dem Zufall überlassen werden darf.

Page

Im Alter von sieben Jahren haben die adligen Knaben oft ihr Elternhaus zu verlassen und werden als Pagen an einen fremden Hof oder in den Dienst eines Ritters geschickt, um eine gesellschaftliche Ausbildung zu erhalten. Als Ausbildungsstätten für Pagen besonders beliebt sind die Höfe der Fürsten und Herzoge, denn dort ist nicht nur das Kampf- und Sporttraining besonders vielseitig, dort kann ein hoffnungsvoller junger Mann auch leichter Aufmerksamkeit erregen und sich einen Namen machen.
Dort wird ihnen beigebracht, wie man mit Pferden und Falken umzugehen hat, wie die Pirsch-, Hetz- und Vogeljagd abläuft, wie man sich in adligen Familien bei Tisch zu benehmen hat und welche Regeln man beim Schachspiel beherzigen muss. Außerdem sind sie im Reiten, Springen, Schwimmen, Bogenschießen, Laufen, Ringen, Klettern und im Steinewerfen zu unterrichten. In der Pagen-Ausbildung spielte der Umgang mit den ritterlichen Waffen zunächst nur eine untergeordnete Rolle.

In der gesellschaftlichen Ordnung stehen die Pagen trotz ihrer adeligen Herkunft auf der selben Ebene eines Knechts oder Dieners und übernehmen auch die gleichen Aufgaben. Oft werden sie für Botengänge eingesetzt und gingen den Knappen in der Versorgung des Herrn zur Hand.

Die Pagen werden bei körperlicher Eignung zum Knappen „getreten„.

Knappe

Mit den „Knappentritt„ wird der Page zum Knappen. Durch einen symbolischen Tritt in das Hinterteil des vornüber gebeugten Knappen, wird die „Knechtschaft„ der Pagenzeit beendet.

In der Knappenzeit werden die Kenntnisse aus der Pagenzeit vertieft und durch praktische Übungen und Unterweisungen in den Waffenkünsten und dem Erlernen der strengen Turnierregeln ergänzt. An der Turney – mit Ausnahme des Knappenturniers - darf der Knappe jedoch noch nicht teilnehmen. Indes lernt der Jüngling nicht nur kämpfen. Von ihm wird auch erwartet, dass er seine Manieren verfeinert. Ein wohlerzogener Knappe muss tanzen und hofieren können; auch muss er das Brettspiel verstehen sowie das erlegte Wild fachgerecht ausweiden und zerlegen. Zusätzlich sind Kenntnisse der Heraldik, der Etikette, der ritterlichen Tugenden, dem Lesen und Schreiben sowie Ammons göttlichem Gesetz notwendig.

Außerdem muss der Knappe jede Fleischsorte bei Tisch in der richtigen Weise vorschneiden können. Er hatte dem Herrn am Abend beim Auskleiden zu helfen, dessen Haare zu kämmen und muss mit der Pflege und Reparatur der Waffen vertraut sein, um die Rüstung seines Herrn in gutem Zustand halten, zerscheuerte Lederteile ersetzen und Rostflecken wegpolieren zu können.

Der Knappe steht immer unter der Aufsicht seines Herrn - auch im Kampf. Die Entscheidung ob der Knappe kämpfen darf trifft allein sein Herr. In Notfällen darf der Knappe zur Waffe greifen, um sich oder andere zu schützen.

Der Herr übernimmt sämtliche Verantwortung für das Handeln seines Knappen.

Leitsprüche für den Knappen:

liebe Ammon aus ganzer Kraft
gewöhne dich an Tugend
bemühe dich um gutes Benehmen
rede nicht bösartig
sei brav und anständig
danke dem, der aufrichtig zu dir spricht
fürchte die Sphären und ihre Wesen, die Daimoni
folge Ammons göttlichem Gesetz
ehre Vater und Mutter
schütze die Hilflosen

"Zu einem vollkommenen Manne gehört, dass er wohl reiten kann, schnell auf- und absitzen, gut traben, rennen und wenden und dass er mit Verstand etwas von der Erde aufnehmen kann.

Zum zweiten gehört, dass er schwimmen kann und im Wasser tauchen und sich vom Bauch auf den Rücken wenden und krümmen kann.

Zum dritten gehört zu einem vollkommenen Mann, dass er mit Armbrust und Bogen umzugehen weiß.

Zum vierten muss er auf Leitern klettern können, das wird ihm wohl nützen im Kriege, auch ist es gut, an Seilen und Stangen klettern zu können.

Zum fünften muss er behende sein und wohl turnieren, streiten und recht und redlich stechen können.

Zum sechsten muss er bei Gefechten und Scharmützeln ringen können, auch soll er weiter springen können als andere.

Zum siebten muss bei Tisch er sich gut benehmen können, tanzen und hofieren, auch soll er das Bredspiel (Schach) verstehen und alles, was ihn noch zieren mag."



Schildknappe

Der Schildknappe ist erfahrener als der Knappe. Der Schildknappe steht kurz vor dem Ritterschlag. Er zieht schon vollwertig in den Kampf, um den Rücken seines Herrn zu decken und ihm ist es erlaubt, in der Schlacht selbständig zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen.
Im blutigen Scharmützel hatte er zudem stets in der Nähe seines Ritters zu bleiben. Schließlich war es seine Pflicht, seinen in Bedrängnis geratenen Herrn aus einem feindlichen Haufen herauszuhauen.

Hat man diese anstrengenden Knappenjahre überlebt und wird vom Herrn würdig gehalten, konnte man im Allgemeinen mit 21 Jahren zum Ritter ernannt werden.


Ritter

Nach Schwertleite und Ritterschlag wird der Knappe zum Ritter.

Dem Ritterschlag voran geht eine Vorbereitung durch religiöse Übungen, Beichte und Anhörung der Messe, dann folgte ein Gelübde der Treue gegen Ammon und dem König, der Achtung von Frauen, des Schutzes der Bedrängten, ferner die Umgürtung mit dem Schwertriemen und ein symbolischer Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht, der der letzte sein sollte, den der Ritter dulden dürfe.

Der anschließende Ritterschlag wird begleitet von den Worten: „Besser Herr als Knecht, edler frei denn Sklav, aber besser als alles Herrentum ist es, zu dienen unter Ammons Banner.„ Er erfolgt auf die linke und rechte Schulter und auf den Kopf.


Der Rittergelübde

1. Ich gelobe, Ammon zu ehren und mich stets an sein göttliches Gesetz zu halten.
2. Ich gelobe, die Kirche zu schützen.
3. Ich gelobe unbedingte Treue gegenüber den König, meinem obersten Lehnsherrn
4. Ich gelobe, das Land meiner Geburt zu lieben.
5. Ich gelobe, mutig jedem Feind entgegenzutreten.
6. Ich gelobe, meine Pflichten dem Lehnsherrn gegenüber zu erfüllen, sofern sie nicht gegen Ammons göttliches Gesetz verstoßen.
7. Ich gelobe, das eigene Leben für das Reich und meinem Lehnsherrn einzusetzen und nicht zu schonen.
8. Ich gelobe, die Schwachen zu verteidigen.
9. Ich gelobe, niemals zu lügen und zu meinem gegebenen Wort zu stehen.
10. Ich gelobe, allen gegenüber freimütig und großzügig zu sein.
11. Ich gelobe, immer für Ordnung, Gesetz und Gerechtigkeit einzutreten und gegen Chaos, Böses und Ungerechtigkeit zu kämpfen.

Ein Ritter ist
treu
tapfer,
höfisch
geschickt
vornehm
von edler Abstammung
wortgewand
wahrhaft
wohlerfahren in der Jagd / Falknerei
versteht sich auf Schach- / und Brettspiel / Würfeln
zögert niemals, ehrenhafte Taten zu vollbringen
glaubt an Ammon und sein Gesetz
gehört niemals einem Gericht an, an dem etwas Falsches getan oder verhandelt wurde, ohne dass er Einspruch erhoben hätte
schätzt gute Ritterart
ehrt die Armen und Niedergedrückten
richtet jedem nach seinem Wert

[Fehderecht]

Verbannung
Die Ritter erfreuen sich großen Ansehens und sind darauf bedacht, ihren guten Ruf zu wahren. Wenn ein Ritter grob gegen seine Pflichten verstößt, ist er nicht mehr würdig, dem Ritterstand anzugehören: Er wird geächtet. Man führt ihn auf ein Gerüst, wo seine Waffen und sein Wappenschild zerbrochen und mit Füßen getreten werden. Zeitlebens darf er sein Heimatland nicht mehr betreten.


Der Lehnsritter

Der niederste Lehnstitel sei der eines Lehnsritters. Lehnsritter nennen ein kleines Lehen ihr Eigen und sind ihrem Lehnsmann genauso wie allen höherstehenden Adeligen verpflichtet. Dieser Lehnsmann kann aus dem niederen Adel, aber auch aus dem Hochadel stammen. Ein Lehnsritter des Königs ist also nur dem König untergeben. Weder der Titel noch das Lehen sind erblich. Der Lehnsritter hat die Aufgabe im Kriegsfall seine Hörigen zu bewaffnen und in die Schlacht zu führen.


Ritter bei Hofe

Sie haben kein Lehen. Halten die Tugenden hoch, reisen von Turney zu Turney. Widmet sich der Minne und den ritterliche Pflichten. Auch er ist seinem Lehnsherrn verpflichtet.


Ordensritter

Die religiös geprägten Ordensritter besitzen meist kein Lehen, der Orden selbst aber meist schon (Beispiel: Oculus Oculorum Ammonis)
Daneben gibt es weltliche Orden, die sich oft ein Motto/Leitspruch, Regeln oder eine Queste auferlegen.


Inquisitionsritter

sind Lehnsritter, die nicht nur eine formelle Priesterweihe empfangen haben, um erbberechtigt zu sein, sondern die Ausbildung zum Inquisitor der Inquisition bis zum Noviziat vollendet haben. Inquisitionsritter sind ihrem Lehnsherren durch dreierlei heilige Schwüre verbunden,
den Schwur des Ritters stets voller Verantwortung, Treue und Ehre zu leben, den Schwur der Kirche stets voller Liebe, Reinheit und Sorge zu dienen und den Schwur der Inquisition stets dem Gesetz und der Gerechtigkeit bedingungslos zu gehorchen.

Inquisitionsritter gelten als die Bluthunde der hohen Inquisitoren, sie sind voller Stolz, Kraft und Gehorsam. Ihr Fanatismus ist ungezügelt, da sie faktisch ihre eigenen Herren sind, obwohl völlig abhängig von ihrem Lehnsherren. Bislang gibt es solche Inquisitionsritter nur in den Lehen Heinrichs von Löwenstern, Arthurs von An den Garvenufern-Löwenstern, Ektors zu Etzerod, Ammonfrieds von Salzingen und Cetusters von Wergen.

Im Krieg gegen Iskalien waren es ebendiese Inquisitionsritter, die für die Lenkung der
Inquisitionsarmee zuständig waren. Sie befehligten die Inquisitionssoldaten und führten sie ins Feld.


Reichsritter (Ritter mit Amt)

Der Reichsritter sei einem Hochadeligen verpflichtet und nur diesem unterstellt, das sei der König selbst oder nur ein Graf. Meist hat der Reichsritter ein mit seinem Titel verbundenes Amt, deshalb wird der Stand des Reichsritters auch oft als Amtsadel bezeichnet. Diese Ämter haben meist langanreichende Traditionen und seien an Amtsadelsfamilien gebunden, deren persönlicher Besitz sich nicht vermehren kann. Häufige Aufgaben dieser Reichsritter seien Truchseß, Meier, Marschall, Mundschenk, Kämmerer und Legat.

Legat: Vertritt die Provinz nach außen
Truchseß: Verwaltet die Ländereien der Provinz
Marschall: Oberbefehlshaber der Truppen der Provinz
Meier: Verwalter einer Feste oder eines Schlosses
Mundschenk: Versorgung des Fürsten
Kämmerer: Schatzmeister, zuständig für die Finanzen

Es gibt nicht alle Titel in allen Provinzen. In manchen Gegenden sind auch mehr oder weniger Titel mit einander verbunden.


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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 1:40 
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Baron
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Zu den Amtstiteln
Müssen das immer Reichsritter oder Kleinadlige sein, oder kann man bei einem Hof diese Titel auch an Bürgerliche verteilen.
Ich mein, dass beim Fürsten der Mudschenk ein Ritter ist ist ja okay, aber bei einem Grafen oder sagen wir mal Baron ist das vielleicht ein bissche viel.

Das mit den verschieden Rittersorten find ich schick, ist mal wieder was fürs Wiki


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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 1:52 
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Baron
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Zuerst mal,
dieser Text sollte von uns natürlich nicht so übernommen werden.Wir sollten uns hier einmal über der Ausflistungen beraten.

Was die Titel angeht,da fällt mir so nicht unbedingt ein,ob dies auch mal von Gemeinen übernommen werden konnten.Müsste man erstmal in irgendeiner alten Quelle wühlen,wozu ich gerade nicht so Bock hab.
Vorerst würde ich aber sagen NÖ!
8) Da die meissten Ämter doch viel zu wichtig wären,als dass man sie einem Gemeinen anvertrauen könnte/würde.

Ich hätte da nochmal eine bitte,wer hat Quellen zum Truchsess?
Der ist mir so als "Verwaltet die Ländereien der Provinz" nicht bekannt.
Mal ganz davon abgesehen,dass ich diesen Titel überhaupt nicht leiden kann *grrrr* :evil:
Aber wäre mal nett,wenn jemand was ausgräbt,was der alles darstellt.Ich kenn den nämlich nur als Art Mundschenk im späten(Zeitlich)Fürstenhaus


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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 2:29 
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Baron
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Truchsess? Den musst man kennen,

Herr der Ringe und so auf englisch "Stewart", aber das kann dir mittlerweile auch jeder sagen, der den Film auf englisch gesehen hat.

Und das waren Statthalter und Verwalter wie du es schon erwähnt hast.

Ich weiss gar nicht, was du willst, ist doch ein wunderschicker Titel.

Zum Titel allgemein lässt sich nicht viel sagen, spricht schon fast für sich.
Als der Herr zum Kreuzzug gefahren ist oder mehrere Länderein besaß (ein Herzog- und drei Grafentitel), setzt er halt ein paar Verwalter ein.

Ich guck das mal genauer nach, aber mehrere Stimmen könne ja nicht schaden.

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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 11:00 
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Ritter
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Ich denke das ein Gemeiner theoretisch auch diese Titel halten kann.

ABER: zum einen wird sich ein Fürst oder Graf nicht von weniger als einem Ritter oder Freiherren vertreten lassen. Im Notfall kann man jemanden der geeignet erscheint ja gerade mal zu Freiherren machen.

Und bei einem niederen Adeligen wird der Lehensherr schon komisch schauen wenn dieser erst einmal ein paar Vertreter antreten läßt, für Aufgaben für die der Ritter gerade erst in sein Lehen eingesetz wurde.

Es sollte also nicht 'angemessen' und nicht der Tradition entsprechen und daher nicht vorkommen

Aber sich einen Verwalter (mit genau diesem Titel) zuzulegen steht jenem wie dem Herrn von Greifenstein schon gut zupass, da er ständig abwesend ist.

mfg lutz

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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 16:32 
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Baron
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Ich sagte Quellen nicht Filmzitate !!!
Besorgt mir vernünftige Quellen zum Truchsess,sonst kill ich diesen Titel bei uns :twisted:


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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 16:50 
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Ritter
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http://de.wikipedia.org/wiki/Truchsess
http://www.manetho.de/lexika/t/truchsess.htm
http://www.gzg.fn.bw.schule.de/staufer/ ... truchs.htm
http://www.alsatia.de/frankfurt/geschic ... bulle.html

Mehr?

*grin*

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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 17:06 
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Baron
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Kurz und knapp steht da,
Truchsess enger Vertrauter des Königs bzw Fürsten.

Zuerst zuständig für Tafeln, wie du es auch schon erwähnt hast.
Später entwickelte sich der Titel zum Verwalter, wie ich dann erwähnte.

Tja, dann kommt es wohl einfach darauf an, in welcher Epoche man spielt.

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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 17:21 
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Baron
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Danke Lutz,das ist das was ich mit "bitte Quellen" meinte.
Und ja,es könnten mehr sein,da sie alle n bischen "mager" sind.
Aber darum geht es jetzt nicht.
Ich bin stark gegen diesen Titel,da er ja im eigentlichen Sinne als Vertrauter bzw. als eine Art Haushofmeister mit geringeren Aufgaben eingesetzt wurde.
Bestimmte Ausnahmen bildeten sich dann später...
Lasst uns für sowas bitte gleich einen Titel benutzen der klar und deutlich für dieses Amt vorgesehen ist und sich nicht erst bei bestimmten Familien zum 16 Uhr Tee verändert hat.


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BeitragVerfasst: Fr Jan 23, 2004 17:27 
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Ritter
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Äh, die golden Bulle ist 1356 herausgekommen, also wohl genau in unserer Zielzeit. Und sie gab das Amt des Truchsesses als ein Erzamt einem der Kurfürsten in die Hand. Der wird kaum die Menüfolge entschieden haben. Sondern wohl eher so etwas wie ein Innenminister gewesen sein.

Zugegeben, bis jemand mit guten Latein-Kenntnissesn sich mal eine Ausgabe von dem Ding besorgt tappe ich jedenfalls im Dunkeln, was der Truchsess denn nun genau gemacht hat.

mfg lutz

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