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Ritterlicher Zweikampf
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Autor:  Tim [ Mo Jan 05, 2004 20:34 ]
Betreff des Beitrags:  Ritterlicher Zweikampf

Wie wollen wir unsere Zweikampfrichtlinie bzw. Duelle austragen? Nach was für Kriterien?
Fest steht,das real nur Göttliche Zweikämpfe ausgefochten wurden.Das hatte mit der Ehre nix am Hut. Gegen Ende 16 Anfang 17 Jhrd. kamen dann die Duelle in Mode.Dabei ging es ausschliesslich um das angeschlagende"Ehrgefühl".
Im Larp wird ja zum Grossteil die Hollywood Variante mit Handschuh-werfen benutzt.Allerdings sind mir die meissten Ritter viel zu albern,was die empfindlichkeit angeht.
Da es überall im Larp so gehandhabt wird,würde ich fast sagen,dass wir es auch so übernehmen!?
Allerdings sollte der Grund schon ein wirklich heftiger sein.
Aber dies erstmal zur Diskussion...

Autor:  sage [ Fr Jan 09, 2004 9:01 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich bin gegen ein leichtfertiges Aufnehmen des Handschuhes. Du hast die Gründe ja schon gegeben: Hollywood und Albernheit.

Was das Werfen des Handschuhes angeht sollte ähnliches gelten. Mir fallen im Moment nur wenige Dinge ein die ein Werfen rechtfertigen: Verrat, Lüge, etc. Ein Ankrazen der Ehre reicht da nicht.

Sollte jemand die Anzahl der Beine der Mutter meines Chars in Zweifel ziehen, so gäbe mir das eher die Gelegenheit 'Den Blick' zu üben.

mfg lutz

Autor:  Tim [ Do Mai 06, 2004 12:18 ]
Betreff des Beitrags: 

Irgendwie haben wir hier noch nicht richtig ne feste Einigung gefunden.
Also spielen wir auch die "Handschuh werf Variante".
Da gibt es auch noch Varianten.
-Ins Gesicht -> bis auf den Tot
-Auf die Brust -> bis aufs erste Blut
-vor die Füsse -> buarhh eigentlich auch aufs erste Blut

Dann die Wahl:
-der Forderne sagt Zeit und Ort
-der Geforderte sagt die Wahl der Waffen ->er darf dem Anderen auch die freie Wahl lassen

Der Grund:
der sollte schon richtig stark sein.Beleidigungen usw. sollten einen Ritter nicht mal kratzen.Er sollte auch auf keinen Fall auf sowas reagieren,wenn er gefordert wird.In dem Moment kann man den Gegenüber immer schön als Weichei und wimmerndes Schoßhündchen darstellen.
Wie will er Soldaten führen und Kämpfe fechten,wenn er sich schon von einem Wort aus der Rage bringen lässt ? :twisted: usw...

Also wie Lutz schon anbringt,muss der Grund richtig gravierend sein.Ich denk da nochmal über ein paar Beispiel nach...

Autor:  Felix [ Mo Okt 18, 2004 18:00 ]
Betreff des Beitrags:  Richtig so

Die Dreiteilung halte ich für ganz ordentlich. Es sollte überlegt werden, ob wir noch folgende Regelung aufnehmen:

Wird ein Ritter von einem anderen Ritter angeklagt, beispielsweise wegen schwerwiegender Feigheit, sollte das Duell auf jeden Fall mit dem Tod eines der Kontrahenten enden. Somit gibt Gott durch den geschenkten Sieg den unanfechtbaren Beweis, im Recht zu sein.

Autor:  sage [ Di Okt 19, 2004 10:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Hmmm... das geht dann ja schon stark in Richtung Zweikampf als Mittel der Rechtspflege -> Gottesurteil. Tim, ich glaube du hast den Sachsenspiegel, kannst du mal bitte nachschauen ob Gerichtskämpfe bis zu Tode waren?

Bei Kämpfen bis zum (absichtlichen) Tode habe ich immer das Problem das es einem eigentlich nicht zusteht den Gegner umzuhauen, denn schließlich braucht dessen Lehnsherren ihn ja noch. Und der Mann gehöhrt sich ja nicht selbst, sondern seinem Herren.

Dabei sollte man immer im Hinterkopf behalten das unter Gleichgestellten ein Mord nicht bestraft wurde sondern durch Sühneleistung der Schaden wieder gut gemacht werden mußte.

auf der anderen Seite: IANAML (I Am Not A Medieval Lawyer)

mfg lutz

Autor:  Felix [ Di Okt 19, 2004 13:54 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich werde gleich noch ein wenig recherchieren, aber dank der ausgeprägten Gottesgläubigkeit im Mittelalter wurde in einem Zweikampf der Ausgang eines ritterlichen Zweikampfes stets als Urteil Gottes gewertet und war somit unanfechtbar. In anbetracht dieser Tatsache muss sich ein Lehnsherr dann auch damit abfinden, dass ein "schuldiger" Vasall seine gerechtes Urteil empfängt.

Wie mir Tim schon glaubhaft versicherte ist es nätürlich falsch, von einem Duell zu sprechen.

Bei der unglaubliche Religionsvielfalr im LARP drängt sich einem vielleicht die Frage auf, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Ausgang eines Zweikampfes als Gottesurteil zu werten.

Ich persönlich vertrete die meinung, dass auch zwei Herren unterschiedlicher Religionen problemlos eine Streitfrage im Zweikampf ausmachen können.

Denn ..

1) ...ähneln sich die Götter derer Ritter, mit denen man sich auf einen Zweikampf einlässt, stark.

2) ... wird Thalan schon dafür soregen, dass ich gewinne, falls ich im Recht sein sollte. Und sollte ich verlieren bin ich mir sicher, dass Thalan gute Gründe dafür hat.


es grüßt der felix

Autor:  Tim [ Di Okt 19, 2004 14:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Huiiii
das könnte aber auch in einem dicken Religionskrieg ausarten.
Die christlichen Ritter sagten zumindest,das alle Heiden keinerley Ansprüche an irgendwas haben,denn es sind Heiden.
Wie läuft das nun mit multi-Religionen.Treff mal auf einen Ceriden oder auf andere Religionen die so aufgebaut sind.Die dürften demnach keine anderen Ritter akzeptieren,da diese sowieso nur an Humbug glauben :wink:
Tja wie macht man das nu?
Gottesurteil zwischen 2 nicht aggressiven Religionstypen ist eigentlich ok,wie Felix schon sagt.
Hab zwar jetzt noch nicht im Sachsenspielgel nachgeschaut,aber Gottesurteil-Kämpfe wurden eigentlich nur durch Gerichte ausgerufen.Der Anlass muss dann auch schon eine richtig heftiger sein,wie z.B Mord.
Bei uns wird zumindest Religion und Politik stark getrennt.So dass im grunde die Kirche sich da nicht einmischen darf.
Hab auch noch keine zufriedenstellende Lösung

Autor:  Felix [ Di Okt 19, 2004 14:57 ]
Betreff des Beitrags: 

Huiuiuiuiuiui,

wenn ich mir vorstelle, auf einen Keriden im Zweikampf zu treffen, dann steht eines fest:

Der Keride wird kein Problem damit haben, gegen mich zu kämpfen und das Resultat als Gottesurteil hinzunehmen. Schließlich glaubt ein Keride recht inbrünstig an den Einen. Und wenn er verliert, dann wird er es wohl genauso hinnehmen wie ich. Schließlich gluaben wir an unseren Gott.

(Ausserdem wird er mich kurz und klein prügeln)

Autor:  Felix [ Di Okt 19, 2004 15:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Hier ein kleines Zitat zum Landfrieden Barbarossas:

Das römische Prinzip `Im Zweifel für den Angeklagten' wird natürlich noch nicht wieder angewandt. Können Schuld oder Unschuld nicht bewiesen werden, wird auf ein Gottesurteil in Gestalt eines Zweikampfes zurückgegriffen. Überraschenderweise wird die Variante der bewiesenen Unschuld im Text gar nicht genannt.
Wie im Mittelalter nicht anders zu erwarten, wird dem Ritter die Beweisführung leichter gemacht als dem Bauern, der aufgrund seines niederen Standes als unglaubwürdiger gilt (siehe Punkt 10).

Der Landfrieden ist ein esehr interessante Sache und soll angeblich das Gewohnheitsrecht des Mittelalters recht passend wiederspiegeln.

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