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Änderungen des Zollgesetzes
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Autor:  Tomi [ Fr Jan 23, 2004 3:51 ]
Betreff des Beitrags:  Änderungen des Zollgesetzes

Im Namen des Fürsten zu Cardis verkünde ich seine Entscheidungen.

Fürst Lycon plant den Handel in seinem Fürstentum, der unter dem Krieg sehr gelitten hat, wider anzukurbeln.

Als erste Konsequenz löst er das Handelsembargo für Kriegsgerät wieder auf, wodurch nun wieder Waffen und Kriegsmaschinerie wieder ins Ausland verkauft werden durfen.
Es wird aber durch einen dafür berufenen Rat aus Mitgliedern der Handelshäuser und Kriegstaktikern darauf geachtet, dass die Kampfkraft der Südfront gewährleistet bleibt.
Dieses nützt besonders der Wirtschaft der südlichen Teile von Cardis.

Als nächstes wird das Gesetz des Pflasterzolls eingeführt.
Es besagt, dass nur auf ausgebauten Handelsstrassen Wegzölle erhoben werden dürfen. Ausserdem müssen alle Binnenzölle des Fürstentums dem fürstlichen Handelshaus in Cardisstadt gemeldet und besiegelt werden.
Diese Tat soll die Durchreise durch das Fürstentum Cardis attraktiver machen und mehr Händler und Handel bringen.
Es soll ein jeder wissen, was für Zollausgaben auf ihn zu kommen, und keiner ist, wie in anderen Fürstentümern üblich, der Willkür der Zöllner ausgeliefert, die für jedes Trittbrett über einen Bach eine Zollhütte errichten.

Dieses Gesetz tritt zum ersten Tag des Jahres 1204 in Kraft

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