Nach den Unannehmlichkeiten am Hofe des Grafen von Hirschberg wurde ein Gerichtstag einberufen. Sieben der Aufrührer sind den Worten und Verlangen seiner Gnaden am Hofe erschienen. Im Laufe der Verhandlung bekennen sich alle, bis auf den Abwesenden Ritter Karl von Sachsenhausen, für schuldig. Jene werden damit verurteilt das sie sich im Namen des Eynen für das Heil an den Armen und Bedürftigen mit ihren privaten Vermögen einen Ablass erkaufen. Desweiteren werden sie sich mit ihren Vermögen an den Bau eines Klosters, das nach dem Winter in Erblangen errichtet werden soll, beteiligen.
Zähneknirschend nehmen sie die Strafe an und bekunden das sie sich dem Urteil seiner Gnaden beugen. Wohlweisslich zu wissen das es sie hart trifft. Doch was will man machen. Leben oder Sterben, leben in der Gosse, in Ungnade fallen?
Was Karl von Sachsenhausen betrifft, so hat er wohl alles verloren. Man werde ihn aus seiner Burg holen und am Zwinger aufknüpfen. Das Lehen wird dann anderweitig besetzt.
_________________ Es ist Ceridisch, allzeit für das Reine und das Gute und gegen das Böse zu streiten; es ist nicht Ceridisch, die Mächte der Verführung und der Verdammnis gewähren zu lassen!
Vierte Weisung: Der Kampf
Zuletzt geändert von R v Greifengau am Fr Mai 25, 2007 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
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