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Richtspruch zum Lehen Soltenhamm (Fürstentum Weyden)
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Autor:  sage [ Fr Jan 23, 2004 15:15 ]
Betreff des Beitrags:  Richtspruch zum Lehen Soltenhamm (Fürstentum Weyden)

Seine Fürstliche Hoheit, Roderich von Weyden tut hiermit Kund und zu Wisssen:

Wir haben entschieden Johann Friedrich Tönnies von Soltenham als Graf mit allen Rechten und Pflichten zu bestätigen. Er hat seinen Treueeid und Lehensschwur nach bestem Wissen und Gewissen geleistet und ist von edler Abstammung. Das vergangene Jahr hat bewiesen das er in der Lage ist das Lehen zu verwalten und daher sehen wir keinerleit Grund an seiner Person Zweifel zu hegen.

Wir tragen ihm weiterhin auf Gräfin Anne Marie eine ihrem Stande angemessene Apanage zu zahlen und ihr Auskommen bis zu ihrem Tode zu sichern. Wir wünschen ihr ein zufriedenes und langes Leben. Ebenso hat der Graf von Soltenhamm auch für den Unterhalt von Freifrau Johanna von Erlendiek aufzukommen. Wir wünschen auch ihr ein zufriedenes und langes Leben.

Auch möchten wir unserer innigsten Hoffnung Ausdruck verleihen das Baron von Altenbrück der Vermählung seiner Tochter Stine Magdalena mit dem Grafen von Soltenham zustimmt da wir der festen Überzeugung sind, das diese beiden ein Paar abgeben welches das Herz eines jeden erfreuen mag und Weyden im Westen stärken wird.

So aufgegen und niedergelegt am 23 Tag des ersten Monats im Jahre 1204.

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